Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement

Für  den Dienstleister  Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement in Hameln gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht

(haftungsbeschränkt)

Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder ihre

Leistungen trotz Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt. Änderungen

und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen ebenso der Schriftform wie der Verzicht auf

dieses Formerfordernis.

Diese AGB gelten für alle künftigen Aufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart

werden.

1. Die  Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement arbeitet auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen  (ADSp) in der

jeweils aktuellen Fassung, sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen vorgesehen sind. Dem

Auftraggeber ist der Inhalt der ADSp bekannt.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Zahlung sämtlicher Abgaben und sonstigen

Aufwendungen, welche die Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags für ihn verauslagt.

Die Abrechnung für erbrachte Beratungs- und/oder Abfertigungsleistungen wird grundsätzlich nach

Aufwand erstellt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann auch die Erstellung einer Sammelrechnung bzw. –

gutschrift (z.B. wöchentlich oder monatlich) vereinbart werden.

3. Die Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement behält sich vor, die Zollabfertigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.

Wichtige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:

- Zahlungsverzug des Auftraggebers

- fehlende Dokumente für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung

- unzureichende Warenbeschreibung

- fehlende Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

4. Der Auftraggeber hat die Pflicht gegenüber der Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement alle für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben

im Rahmen eines Abfertigungsauftrages mitzuteilen.

5. Die  Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement  ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Der Auftraggeber bestätigt, dass diese von der

 Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement  ausgewählten Erfüllungsgehilfen für ihn die Zollabwicklung oder Einzelleistungen im Rahmen des

jeweiligen Auftrages vornehmen dürfen.

6. Die  Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement  übernimmt keine Haftung für eine unrichtige Ermittlung einer Zolltarifnummer, sofern die Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement 

oder ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Zolltarifauskünfte der Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement   sind unverbindlich. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine

verbindliche Zolltarifauskunft bei den zuständigen Zollbehörden beantragt werden kann.

In Fällen höherer Gewalt ist die Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement   berechtigt, die jeweils vertraglich geschuldeten Leistungen

unverzüglich und entschädigungslos einzustellen. Die Wegen-Zoll-und-Umweltmanagement   verpflichtet sich dem Kunden unverzüglich

über das Vorliegen höherer Gewalt und die Einstellung der Leistung zu informieren.

7. Erfüllungsort für alle von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ist Hameln. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis entstehen, ist Hameln. Für Ansprüche gegen  Wegen- Zoll-und-Umweltmanagement ist Hameln ausschließlicher Gerichtsstand.

8. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Auf die Haftungsbeschränkungen der ADSp wird ausdrücklich hingewiesen.